Stipendien und Ausbildungsdarlehen
Ausbildungsbeiträge können gewährt werden für:
- Vorbereitungskurse für eine Ausbildung, unter der Bedingung, dass diese nach Abschluss der obligatorischen Schulzeit beginnt;
- der Besuch einer Klasse der Sekundarstufe I in einer anderen Sprachregion oder in einer Sport-Kunst-Ausbildungsstruktur;
- der Berufslehre;
- die gymnasiale Ausbildung;
- die tertiäre Ausbildung;
- Zweitausbildung oder Weiterbildung;
- alle zusätzlichen Ausbildungen, welche den beruflichen Wiedereinstieg bzw. die Neuorientierung oder den Zugang zu einem höheren Niveau erlaubt.
Bedingungen
- die eigenen finanziellen Mittel des Gesuchstellers oder seines Ehegatten;
- das Einkommen und Vermögen der Eltern;
- die Anzahl Kinder noch in Ausbildung;
- die Ausbildungskosten.
Arten der Beiträge
Stipendien sind "à fonds perdu" gewährte Beiträge. Der Empfänger ist gesetzlich nicht zur Rückzahlung verpflichtet.
Ausbildungsdarlehen werden ohne jegliche persönliche oder dingliche Sicherheit des Gesuchsstellers oder seines gesetzlichen Vertreters gewährt. Sie sind zurückzuzahlen.
Einreichungstermin für die Gesuche
Die Stipendiengesuche müssen dem Departement für Erziehung, Kultur und Sport zuhanden der Kommission vor dem Beginn der Ausbildung anhand eines eigenen Formulars, in den folgenden Fristen, zugestellt werden:
- bis 25. Juli für Gesuchsteller, die ihre Ausbildung im Herbst beginnen,
- bis 20. Februar für die Gesuchsteller, die ihre Ausbildung im Frühling be-
ginnen.
Auskünfte:
Departement für Erziehung, Kultur und Sport des Kantons Wallis
Abteilung Stipendien und Ausbildungsdarlehen
Planta 3 - 1951 Sitten - Tel. 027 606 40 88