Abmeldung/Wegzug
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Wer von Mund wegzieht, hat sich vorher auf der Gemeindekanzlei abzumelden (max. vier Wochen vor dem Wegzugsdatum). Dies geschieht persönlich, schriftlich oder per Internet.
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Schweizer Bürger/-innen: Die Abmeldung kann uns auch auf dem Korrespondenzweg bekanntgegeben werden. Dazu bitten wir Sie, die genaue Wegzugsadresse, die betroffenen Personen sowie das Wegzugsdatum mitzuteilen.
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Ausländer/-innen: Beim Wegzug aus Mund bitten wir Sie, im Einwohneramt vorzusprechen. Für die Abmeldung ist der Ausländerausweis vorzuweisen. Die Abmeldung kann auch auf dem Korrespondenzweg bekanntgegeben werden. Dazu sind die genaue Wegzugsadresse sowie das Abmeldedatum mitzuteilen. Der Ausländerausweis ist mitzusenden.
(zum Online-Formular für die Abmeldung)
Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
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Last modified
22.01.2009 Jan:30